Fördermelder

Gründungs- und Mittelstandsförderung (GuM) ? Kultur- und Kreativwirtschaft

Land

Hessen · LandesförderungKultur KreativwirtschaftZuschuss

Worum es geht

Wenn Sie Maßnahmen zur Unterstützung der hessischen Kultur- und Kreativwirtschaft umsetzen wollen, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.

Angaben des Fördergebers (Auszug)

Antragsberechtigt sind Organisationen, Institutionen und Initiativen der hessischen Kultur- und Kreativwirtschaft, Körperschaften des öffentlichen Rechts, vor allem Hochschulen und Kammern, sowie juristische und natürliche Personen. Die Förderung ist an folgende Bedingungen geknüpft: Sie müssen Ihr Vorhaben normalerweise in Hessen durchführen. In begründeten Einzelfällen erhalten Sie auch eine Förderung für Maßnahmen, die für hessische Unternehmen außerhalb Hessens durchgeführt werden. Bitte beachten Sie außerdem die Allgemeinen Förderbestimmungen zur Gründungs- und Mittelstandsförderung. Sie erhalten keine Förderung für Projekte, die überwiegend der öffentlichen Kulturförderung und/oder Soziokultur zuzurechnen sind und sich nicht an die Erwerbswirtschaft richten, Filmförderung und andere Projekte, die durch Hessen Film und Medien GmbH gefördert werden können, Angebote ohne Hessenbezug, überwiegend eigene unternehmerische Betätigungen, überwiegend individuelle Beratungsleistungen, insbesondere in rechtlichen, steuerlichen oder planerischen Angelegenheiten.

Wörtliche bzw. zusammengefasste Wiedergabe der amtlichen Angaben. Verbindlich ist allein die offizielle Programmseite.