Gründungs- und Mittelstandsförderung (GuM) ? Existenzgründungs- und Unternehmensberatungen sowie Coachings
Land
Hessen · LandesförderungDienstleistungenZuschuss
Worum es geht
Wenn Sie Beratungen für Existenzgründerinnen und Existenzgründer sowie für kleine und mittlere Unternehmen zu wirtschaftlichen, finanziellen, personellen und organisatorischen Fragen der Unternehmensführung durchführen, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.
Angaben des Fördergebers (Auszug)
Antragsberechtigt sind Kammern, Wirtschafts- und Branchenverbände und Institutionen, normalerweise mit Sitz oder Niederlassung in Hessen, die in Hessen flächendeckend landesweit die fachlich qualifizierte, unabhängige und neutrale Beratung von Unternehmen und Existenzgründerinnen und -gründern anbieten. Die Förderung ist an folgende Bedingungen geknüpft: Zielgruppe sind Existenzgründerinnen und Existenzgründer sowie kleine und mittlere Unternehmen gemäß KMU -Definition der EU . Die Beratung muss sich auf eine Betriebsstätte in Hessen beziehen. Handelt es sich um eine Existenzgründungsberatung vor der Gründung, darf die Unternehmensgründung bis zum Beginn des Vorhabens nicht abgeschlossen sein. Als Unternehmensübernehmerin und -übernehmer sowie Nachfolgegründerin und -gründer können Sie ein Nachfolge-Coaching für die ersten 2 Jahre nach Gründung oder Übernahme in Anspruch nehmen. Bitte beachten Sie auch die Allgemeinen Förderbestimmungen zur Gründungs- und Mittelstandsförderung. Sie erhalten keine Förderung für Beratungen mit folgenden Inhalten: Rechts- und Versicherungsfragen sowie Steuerberatung (zum Beispiel Ausarbeitung von Verträgen, Aufstellung von Jahresabschlüssen, Buchführungsarbeiten) überwiegend gutachterliche Stellungnahmen, überwiegend Architektur- und sonstige Planungen, überwiegend Akquisitions- und Vermittlungstätigkeiten.
Wörtliche bzw. zusammengefasste Wiedergabe der amtlichen Angaben. Verbindlich ist allein die offizielle Programmseite.