Fördermelder

Gründen in Brandenburg (GiB)

Land

Brandenburg · LandesförderungDienstleistungenZuschuss

Worum es geht

Wenn Sie Beratungen und Schulungen zum Thema Existenzgründung durchführen, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.

Angaben des Fördergebers (Auszug)

Antragsberechtigt sind juristische Personen des öffentlichen und privaten Rechts sowie rechtsfähige Personengesellschaften und staatliche Hochschulen im Land Brandenburg. Die Förderung ist an folgende Bedingungen geknüpft: Sie dürfen innerhalb der geförderten Projekte nicht wirtschaftlich tätig sein. Sie müssen Ihre Angebote auf den nichtwirtschaftlichen Bereich beschränken. Gründungswillige dürfen Ihre Angebote nur in Anspruch nehmen, wenn Sie nicht bereits selbstständig unternehmerisch tätig sind. Sie müssen den Gründungswilligen Ihre Angebote kostenfrei zur Verfügung stellen.

Wörtliche bzw. zusammengefasste Wiedergabe der amtlichen Angaben. Verbindlich ist allein die offizielle Programmseite.