GreenEconomy.IN.NRW ? Innovationen in Umweltwirtschaft, Circular Economy und Klimaanpassung
Land
Nordrhein-Westfalen · LandesförderungProduzierendes GewerbeZuschuss
Worum es geht
Wenn Sie innovative Vorhaben zur Entwicklung umweltschützender, ressourceneffizienter und klimafreundlicher Produkte und Dienstleistungen umsetzen wollen, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.
Angaben des Fördergebers (Auszug)
Antragsberechtigt sind kleine und mittlere Unternehmen, große Unternehmen, Forschungs- und Bildungseinrichtungen, Kammern, Vereine und Stiftungen mit Sitz oder Niederlassung in Nordrhein-Westfalen oder in der Europäischen Union, wenn das Vorhaben vorwiegend in Nordrhein-Westfalen durchgeführt und verwertet wird. Als Großunternehmen werden Sie nur bei einer Kooperation mit kleinen und mittelständischen Unternehmen gefördert. Die Förderung ist an bestimmte Bedingungen geknüpft: Vorhaben, für die Sie eine Förderung beantragen, müssen thematisch, zeitlich und finanziell abgrenzbar sein und dürfen mit Ausnahme von Vorplanungen sowie Marktanalysen noch nicht begonnen worden sein, im Einklang mit der aktuellen Regionalen Innovationsstrategie des Landes Nordrhein-Westfalen stehen, die klima- und umweltpolitischen Standards und Prioritäten sowie Umweltziele der Europäischen Union beachten und mit den Zielen der Vereinten Nationen für nachhaltige Entwicklung und dem Pariser Klimaschutzübereinkommen in Einklang stehen, vorwiegend in NRW durchgeführt und verwertet werden, ein hohes Innovations- und Anwendungspotenzial aufweisen und einen substanziellen Beitrag zur Transformation in Richtung einer Green Economy leisten, sich von anderen staatlich geförderten Vorhaben eindeutig inhaltlich abgrenzen und zum Ziel haben, die Projektergebnisse zu einem späteren Zeitpunkt in marktgerechte Produkte zu überführen. Beachten Sie bitte, dass zu fördernde Infrastrukturvorhaben so errichtet werden müssen, dass sie durch potenzielle langfristige Auswirkungen des Klimawandels nicht gefährdet werden, dass der Grundsatz ?Energieeffizienz an erster Stelle? beachtet wird und dass die von dem Vorhaben verursachten Treibgasemissionen mit dem Ziel der Klimaneutralität bis 2050 in Einklang stehen. Sie müssen nachweislich über die notwendigen finanziellen Mittel und eine ordnungsgemäße Geschäftsführung verfügen. Wenn Sie ein Kooperationsvorhaben durchführen, müssen Sie als Partnerinnen und Partner Ihre Rechte und Pflichten in einem Kooperationsvertrag regeln.
Wörtliche bzw. zusammengefasste Wiedergabe der amtlichen Angaben. Verbindlich ist allein die offizielle Programmseite.