Goldener Plan Brandenburg (RL-GPB)
Land
Brandenburg · LandesförderungKultur Medien SportZuschuss
Worum es geht
Wenn Sie Investitionen in die Sportstätteninfrastruktur in urbanen oder ländlichen Räumen planen, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.
Angaben des Fördergebers (Auszug)
Antragsberechtigt sind Sportvereine über den Landessportbund Brandenburg (LSB), Kommunen des Landes Brandenburg für kommunale Sportstätten sowie der LSB. Die Förderung ist an folgende Bedingungen geknüpft: Sie müssen einen sportfachlichen Bedarf für Ihre Maßnahmen vorlegen. Ihre Sportstätten sollen den Wettkampfbestimmungen der Sportfachverbände sowie den DIN - und Europanormen und einschlägigen Richtlinien für den Sportstättenbau entsprechen. Ihre Neu-, Um- und Erweiterungsbauten müssen bauordnungs- und bauplanungsrechtlich genehmigungsfähig sein. Sie müssen einen Eigenanteil von mindestens 20 Prozent leisten. Sie müssen die Gesamtfinanzierung der Maßnahme sichern.
Wörtliche bzw. zusammengefasste Wiedergabe der amtlichen Angaben. Verbindlich ist allein die offizielle Programmseite.