Fördermelder

Gigabitmitfinanzierung

Land

Baden-Württemberg · LandesförderungInfrastrukturZuschuss

Worum es geht

Wenn Ihr Vorhaben zum Ausbau gigabitfähiger Netze bereits vom Bund gefördert wird, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen eine Mitfinanzierung durch das Land Baden-Württemberg erhalten.

Angaben des Fördergebers (Auszug)

Antragsberechtigt sind Gebietskörperschaften und Unternehmen in ausschließlich öffentlicher Trägerschaft in Baden-Württemberg. Die Förderung ist an folgende Bedingungen geknüpft: Ihre Maßnahme wird bereits nach der Gigabit-Richtlinie des Bundes 2.0 gefördert. Sie können einen entsprechenden Zuwendungsbescheid des Bundesministeriums für Digitales und Verkehr oder des von ihm beauftragten Projektträgers vorlegen. Die zuständige Bewilligungsbehörde prüft und bepunktet die Förderfähigkeit Ihres Vorhabens mittels eines Kriterienkatalogs. Der Katalog enthält folgende Kriterien: ?Nachholbedarf?: hoher Anteil weißer Flecken, ?Synergienutzung?: verbleibende Versorgungslücken nach bereits realisiertem oder zugesichertem marktwirtschaftlichem bzw. gefördertem Ausbau, ?Digitale Teilhabe im ländlichen Raum?: Einwohnerdichte, ?Interkommunale Zusammenarbeit?: gemeindeübergreifende Zusammenarbeit. Nicht gefördert wird die Beauftragung von externen Planungs- oder Beratungsleistungen zur Vorbereitung oder bei der Durchführung einer Maßnahme im Rahmen von Wirtschaftlichkeitslücken oder Betreibermodellen.

Wörtliche bzw. zusammengefasste Wiedergabe der amtlichen Angaben. Verbindlich ist allein die offizielle Programmseite.