Fördermelder

Gigabitkoordinatoren für den flächendeckenden Ausbau gigabitfähiger Netze

Land

Nordrhein-Westfalen · LandesförderungInfrastrukturZuschuss

Worum es geht

Wenn Sie als Kreis oder kreisfreie Stadt Gigabitkoordinatorinnen und Gigabitkoordinatoren einsetzen wollen, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.

Angaben des Fördergebers (Auszug)

Antragsberechtigt sind Kreise und kreisfreie Städte in Nordrhein-Westfalen. Die Förderung ist an folgende Bedingungen geknüpft: Die Gigabitkoordinatorinnen und Gigabitkoordinatoren erfüllen folgende Aufgaben: Sie führen den eigenwirtschaftlichen und den geförderten Ausbau auf der Grundlage einer GIS-basierten Ausbauplanung zusammen. Sie unterstützen bei den erforderlichen Genehmigungen, das heißt, sie vermitteln vor allem den Kontakt zu fachlich zuständigen Ansprechpersonen und informieren über kommunale Vorgaben für die Genehmigung von Ausbauvorhaben. Im kommunalen Bereich muss es sich nicht um eigens für das Projekt eingestelltes Personal handeln.

Wörtliche bzw. zusammengefasste Wiedergabe der amtlichen Angaben. Verbindlich ist allein die offizielle Programmseite.