Fördermelder

Gewährung von Zuwendungen zur Begleitung von Entwicklungsvorhaben und Wissensvermittlung im Rahmen des Netzwerkes Stadt/Land (Förderrichtlinie Netzwerk Stadt/Land)

Land

Sachsen-Anhalt · LandesförderungLandwirtschaft Laendliche EntwicklungZuschuss

Worum es geht

Wenn Sie Maßnahmen planen, mit denen der ländliche Raum nachhaltig gestärkt wird, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.

Angaben des Fördergebers (Auszug)

Antragsberechtigt sind natürliche und juristische Personen des öffentlichen und des privaten Rechts sowie Zusammenschlüsse oder Partnerschaften, die diese gebildet haben. Die Förderung ist an bestimmte Bedingungen geknüpft: Ihr Vorhaben muss sich auf Sachsen-Anhalt beschränken. Sie müssen ein positives Votum des Netzwerkes Stadt/Land vorlegen, das die Erfüllung der Wettbewerbsmerkmale belegt.

Wörtliche bzw. zusammengefasste Wiedergabe der amtlichen Angaben. Verbindlich ist allein die offizielle Programmseite.