Gewährung von Zuwendungen aus dem Sonderprogramm des Bundes ?Stadt und Land? in Schleswig-Holstein
Land
Schleswig-Holstein · LandesförderungInfrastrukturZuschuss
Worum es geht
Wenn Sie Investitionen in die kommunale Radinfrastruktur planen, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.
Angaben des Fördergebers (Auszug)
Antragsberechtigt sind Sie als Gemeinde, Kreis und kreisfreie Stadt in Schleswig-Holstein. Die Förderung ist an folgende Bedingungen geknüpft: Sie beachten die Verwaltungsvereinbarungen zum ?Sonderprogramm Stadt und Land? des Bundes, die Ziele der Radstrategie Schleswig-Holstein, der Raumordnung und der Landesplanung. Ihr Vorhaben muss im Rahmen eines integrierten Verkehrskonzeptes oder mindestens eines Radverkehrskonzeptes oder Radnetzes erfolgen. Sie beachten technische, verkehrstechnische und bauvertragliche Regelwerke sowie die Anforderungen zur Barrierefreiheit. Sie stellen die Gesamtfinanzierung einschließlich Folgekosten sicher. Sie sind Eigentümer oder Eigentümerin der erforderlichen Flächen oder verfügen über hinreichende Rechte für die Ausübung des Gemeingebrauchs. Die Maßnahmen müssen sich in der Baulast des Landes, der Gemeinden, Kreise oder kreisfreien Städte befinden. Nicht gefördert werden: Verwaltungskosten Ihrer öffentlichen Verwaltung, Machbarkeitsstudien und Potenzialanalysen, Radschnellwege im Sinne der ?Verwaltungsvereinbarung Radschnellwege 2017?2030?, Maßnahmen, die ausschließlich dem touristischen Verkehr dienen.
Wörtliche bzw. zusammengefasste Wiedergabe der amtlichen Angaben. Verbindlich ist allein die offizielle Programmseite.