Fördermelder

Gemeinschaftsaufgabe ?Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur? (GRW) ? Wirtschaftsnahe Infrastruktur

Land

Thüringen · LandesförderungInfrastrukturZuschuss

Worum es geht

Wenn Sie Investitionen in die regionale Infrastruktur und die Regionalentwicklung planen, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.

Angaben des Fördergebers (Auszug)

Antragsberechtigt sind Gebietskörperschaften und kommunale Zweckverbände. Für verschiedene Vorhaben sind juristische Personen antragsberechtigt, sofern sie nicht auf Gewinnerzielung ausgerichtet sind oder steuerbegünstigte Zwecke verfolgen. Für den Ausbau von Einrichtungen der beruflichen Bildung sind auch Kammern und Innungen antragsberechtigt. Die Förderung ist an bestimmte Bedingungen geknüpft: Es muss einen Bedarf für Ihre Maßnahme geben. An der Realisierung Ihres Vorhabens besteht ein großes regional- und strukturpolitisches Interesse. Sie müssen Ziele und Grundsätze der Raumordnung sowie Ziele der Landesplanung müssen berücksichtigen. Die Höhe der Gesamtinvestition beträgt mindestens EUR 50.000. Sie sichern die Gesamtfinanzierung des Vorhabens. Sie erbringen einen angemessenen finanziellen Eigenanteil von 10 Prozent bis 45 Prozent der förderfähigen Kosten.

Wörtliche bzw. zusammengefasste Wiedergabe der amtlichen Angaben. Verbindlich ist allein die offizielle Programmseite.