Gemeinschaftsaufgabe ?Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur? ( GRW ) ? Gewerbliche Wirtschaft und wirtschaftsnahe Forschungseinrichtungen
Land
Thüringen · LandesförderungDienstleistungenZuschuss
Worum es geht
Wenn Sie als Unternehmen Arbeitsplätze neu schaffen oder dauerhaft sichern sowie nachhaltige Investitionen und Innovationen planen, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.
Angaben des Fördergebers (Auszug)
Antragsberechtigt sind Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft, rechtlich selbstständige gemeinnützige, wirtschaftsnahe, außeruniversitäre Forschungseinrichtungen, unternehmensgetriebene, mindestens thüringenweit aufgestellte Zusammenschlüsse oder Vereinigungen, Innovationscluster. Bestimmte Branchen sind von der Förderung ausgeschlossen, ebenso Unternehmen, an denen die öffentliche Hand direkt oder indirekt zu 25 Prozent oder mehr beteiligt ist, Unternehmen, die zu mehr als 20 Prozent Leiharbeiterinnen und Leiharbeiter beschäftigen, sowie Unternehmen in Schwierigkeiten. Eine Förderung ist an folgende Bedingungen geknüpft: Sie erhalten eine Förderung für Investitionsvorhaben, wenn Sie diese in Thüringen durchführen, die Anzahl der vorhandenen Dauerarbeitsplätze nach Abschluss des Investitionsvorhabens um mindestens 10 Prozent erhöht wird oder der auf ein Jahr bezogene Gesamtinvestitionsbetrag den Durchschnitt der planmäßigen Abschreibungen in den letzten 3 Geschäftsjahren um mindestens 50 Prozent übersteigt. Sie müssen neu geschaffene Arbeitsplätze mit betriebsangehörig Beschäftigten besetzen, deren Jahresbruttolohn (ohne AG -Anteil) mindestens EUR 46.000 (bei förderfähigen Handwerksunternehmen EUR 41.000, bei Tourismusprojekten EUR 32.000) beträgt. Die Höhe der Gesamtinvestitionen muss mindestens EUR 100.000 betragen. Als wirtschaftsnahe Forschungseinrichtung müssen Sie gesonderte Voraussetzungen beachten.
Wörtliche bzw. zusammengefasste Wiedergabe der amtlichen Angaben. Verbindlich ist allein die offizielle Programmseite.