Fördermelder

Gemeinschaftsaufgabe ?Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur? (GRW)

Land

Berlin · LandesförderungDienstleistungenZuschuss

Worum es geht

Wenn Sie als Unternehmen in die Schaffung und Sicherung von Dauerarbeitsplätzen investieren, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss bekommen.

Angaben des Fördergebers (Auszug)

Antragsberechtigt sind Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft bei volkswirtschaftlich besonders förderungswürdigen Investitionsvorhaben. Die Förderung ist an bestimmte Bedingungen geknüpft: Sie müssen einen von der Maßnahme ausgehenden besonderen Struktureffekt für die Berliner Wirtschaft und das Arbeitsplatzangebot in Berlin nachweisen. Sie setzen Ihre Erzeugnisse überwiegend überregional ab. Ihre Investitionsvorhaben sind nur förderfähig, wenn die Zahl der bestehenden Dauerarbeitsplätze in der geförderten Betriebsstätte um mindestens 10 Prozent erhöht wird oder der Investitionsbetrag, bezogen auf 1 Jahr, die in den letzten 3 Jahren durchschnittlich verdienten Abschreibungen ? ohne Berücksichtigung von Sonderabschreibungen ? um mindestens 50 Prozent übersteigt. Ihr Investitionsvorhaben muss ein Volumen von mindestens EUR 10.000 haben. Ihre Beschäftigten in den Berliner Betriebstätten müssen ein Stundenentgelt nach dem Berliner Ausschreibungs- und Vergabegesetz erhalten. Ausgenommen hiervon sind geschäftsführende Gesellschafterinnen und Gesellschafter, Vorstandsmitglieder, geringfügig Beschäftigte und Auszubildende. Wenn Sie in Ihren Berliner Betriebsstätten mehr als 30 Prozent Leiharbeitskräfte beschäftigen, erhalten Sie keine Förderung. Wenn Sie mehr als 20 Prozent Leiharbeitskräfte beschäftigen, kann Ihr Investitionsvorhaben mit maximal der Hälfte des jeweils möglichen Förderhöchstsatzes gefördert werden. Beim Erwerb von Vermögenswerten einer Betriebsstätte darf der Investor in keiner Beziehung zum Verkäufer stehen. Im Falle kleiner Unternehmen, die von Familienmitgliedern ursprünglicher Eigentümerinnen und Eigentümer oder von ehemaligen Beschäftigten übernommen werden, entfällt diese Voraussetzung.

Wörtliche bzw. zusammengefasste Wiedergabe der amtlichen Angaben. Verbindlich ist allein die offizielle Programmseite.