Fördermelder

Gemeinschaftsaufgabe ?Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur? ? Förderung der wirtschaftsnahen kommunalen Infrastruktur ? (GRW-I)

Land

Brandenburg · LandesförderungInfrastrukturZuschuss

Worum es geht

Wenn Sie in Brandenburg die Infrastruktur ausbauen, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.

Angaben des Fördergebers (Auszug)

Antragsberechtigt sind Träger der Infrastrukturmaßnahme in Brandenburg. Dies können Gebietskörperschaften oder kommunale Zweckverbände sein, die der Kommunalaufsicht unterstehen. Die Förderung ist an folgende Bedingungen geknüpft: Sie müssen die Voraussetzungen des Koordinierungsrahmens der Gemeinschaftsaufgabe ?Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur? in der jeweils gültigen Fassung einhalten. Ihr Infrastrukturvorhaben muss für die Entwicklung der gewerblichen Wirtschaft unabdingbar sein, voraussichtlich neue Arbeitsplätze schaffen oder bestehende sichern, ein Investitionsvolumen von mindestens EUR 50.000 haben. Ihr Vorhaben muss eines der 3 folgenden Hauptziele verfolgen: Beschäftigung und Einkommen sichern und schaffen, Wachstum und Wohlstand erhöhen, Standortnachteile ausgleichen, Transformationsprozesse hin zu einer klimaneutralen und nachhaltigen Wirtschaft beschleunigen. Sie müssen mit einer mittelfristigen Finanzplanung nachweisen, dass Sie die Folgekosten der Investition tragen können. Je nach Maßnahme müssen Sie weitere Voraussetzungen erfüllen.

Wörtliche bzw. zusammengefasste Wiedergabe der amtlichen Angaben. Verbindlich ist allein die offizielle Programmseite.