Fördermelder

Gemeinschaftsaufgabe ?Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur? ? Förderung der gewerblichen Wirtschaft ( GRW -G) ? Große Richtlinie

Land

Brandenburg · LandesförderungDienstleistungenZuschuss

Worum es geht

Wenn Sie als Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft Investitionen planen, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.

Angaben des Fördergebers (Auszug)

Antragsberechtigt sind Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft mit Betriebsstätte in Brandenburg, vor allem aus folgenden Clustern : Energietechnik, Gesundheitswirtschaft, Informations- und Kommunikationstechnologie ( IKT ), Medien und Kreativwirtschaft, Optik und Photonik, Verkehr, Mobilität und Logistik, Ernährungswirtschaft, Kunststoffe und Chemie, Tourismus, Metall. Bestimmte Branchen sind von einer Förderung ausgeschlossen. Die Förderung ist an bestimmte Bedingungen geknüpft: Sie müssen die Voraussetzungen des Koordinierungsrahmens der Gemeinschaftsaufgabe ?Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur? in der jeweils gültigen Fassung einhalten. Ihr Investitionsvorhaben muss regionalwirtschaftliche Effekte erzielen. Dies ist der Fall, wenn der jahresdurchschnittliche Investitionsbetrag die in den letzten 3 Jahren durchschnittlich verdienten Abschreibungen um mindestens 50 Prozent übersteigt oder die Zahl der bestehenden Dauerarbeitsplätze in den Betriebsstätten der Gemeinde um mindestens 10 Prozent erhöht wird. Bei der Förderung von Investitionen in C-Fördergebieten müssen Ihre zuwendungsfähigen Ausgaben für die Diversifizierung der Produktion einer bestehenden Betriebsstätte mindestens 200 Prozent über dem Buchwert liegen, der in dem Geschäftsjahr vor Beginn der Arbeiten für die wiederverwendeten Vermögenswerte verbucht wurde. Sie bekommen die Förderung für Transformationsinvestitionen, wenn entweder der Investitionsbetrag die durchschnittlich verdienten Abschreibungen der letzten 3 Jahre um mindestens 25 Prozent übersteigt oder die Zahl der in der Betriebsstätte bestehenden Dauerarbeitsplätze um mindestens 5 Prozent erhöht wird. Sie bekommen die Förderung für ein touristisches Investitionsvorhaben zur Erhöhung und Schaffung von Bettenkapazitäten, wenn Sie mindestens 10 Betten aufgeteilt auf 3 Einheiten schaffen oder Sie es als zusätzliche Investition in Ihrem bestehenden Gasthof oder Gasthaus umsetzen. Als Investorin und Investor müssen Sie eine beihilfefreie Eigenbeteiligung von mindestens 25 Prozent des Investitionsvorhabens einbringen. Sie dürfen nicht mehr als 30 Prozent Leiharbeitnehmende in der zu fördernden Betriebsstätte beschäftigen. Sie müssen sich obligatorisch zum Anfang der Investitionsphase bei der Wirtschaftsförderung Land Brandenburg GmbH (WFBB) eventuell unter Hinzuziehung der berufsständischen Körperschaften (Kammern) zu Fragen ?Guter Arbeit? (wie Qualifikation und Weiterbildung beziehungsweise Vereinbarkeit von Beruf und Familie) informieren und beraten lassen. Von der Förderung ausgeschlossen sind Unternehmen in Schwierigkeiten im Sinne der EU . Ausgenommen sind Unternehmen, die am 31.12.2019 keine Unternehmen in Schwierigkeiten waren, aber in der Zeit vom 1.1.2020 bis 31.12.2021 zu Unternehmen in Schwierigkeiten wurden, die Verlagerung von Betriebsstätten aus Berlin nach Brandenburg.

Wörtliche bzw. zusammengefasste Wiedergabe der amtlichen Angaben. Verbindlich ist allein die offizielle Programmseite.