Fördermelder

Gemeinnützige Projekte zu Umwelt- und Naturschutz sowie zur Bildung für nachhaltige Entwicklung

Land

Bremen · LandesförderungUmwelt NaturschutzZuschuss

Worum es geht

Wenn Sie gemeinnützige Projekte im Umwelt- und Naturschutz planen, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.

Angaben des Fördergebers (Auszug)

Die Förderung ist an bestimmte Bedingungen geknüpft. Antragsberechtigt sind als gemeinnützig anerkannte Vereine und Einrichtungen mit Sitz in der Stadt Bremen. Sie müssen über die notwendigen sachlichen und fachlichen Voraussetzungen für die Projektausführung verfügen. Ihr Projekt muss einen deutlichen Umwelt-, Handlungs- oder Bildungsbezug zur Stadtgemeinde Bremen erkennen lassen. Ihr Projekt darf ausschließlich gemeinnützigen Zwecken dienen.

Wörtliche bzw. zusammengefasste Wiedergabe der amtlichen Angaben. Verbindlich ist allein die offizielle Programmseite.