Gefahrenermittlung und Sanierung von Altlasten sowie weitere Maßnahmen des Bodenschutzes
Land
Nordrhein-Westfalen · LandesförderungUmwelt NaturschutzZuschuss
Worum es geht
Wenn Sie Vorhaben zur Gefahrenermittlung und anschließenden Sanierung von Altlasten oder andere Maßnahmen zum Bodenschutz durchführen, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.
Angaben des Fördergebers (Auszug)
Die Förderung ist an bestimmte Bedingungen geknüpft: Antragsberechtigt sind Gemeinden und Gemeindeverbände, juristische Personen des Privatrechts, deren Geschäftszweck der Erwerb, die Veräußerung oder die Verwaltung von Grundstücken ist, soweit eine kommunale Mehrheitsbeteiligung vorliegt, sowie wirtschaftliche Unternehmen der Gemeinden in Form von Eigenbetrieben. Bitte beachten Sie, dass die Fördervoraussetzungen von der Art der geplanten Maßnahme abhängig sind.
Wörtliche bzw. zusammengefasste Wiedergabe der amtlichen Angaben. Verbindlich ist allein die offizielle Programmseite.