Fördermelder

Gebietliche Absatzförderung von Wein in Hessen (RL AbsFö Wein)

Land

Hessen · LandesförderungLand Forst FischwirtschaftZuschuss

Worum es geht

Wenn Sie Vorhaben umsetzen möchten, die den Verkauf und die Bekanntheit von hessischem Wein und hessischen Weinerzeugnissen steigern, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.

Angaben des Fördergebers (Auszug)

Antragsberechtigt sind der Weinbauverband Hessische Bergstraße e.V. , der Rheingauer Weinbauverband e.V. , die von diesen getragenen Absatzförderungseinrichtungen. Begünstige sind Kleinstunternehmen sowie kleine und mittlere Unternehmen, die in der Primärproduktion, der Verarbeitung oder Vermarktung von Erzeugnissen der Weinwirtschaft in Hessen tätig sind. Eine Mitgliedschaft in den antragsbrechtigten Organisationen ist nicht erforderlich. Die Förderung ist an bestimmte Bedingungen geknüpft: Fördergebiete sind die Anbaugebiete Rheingau und Hessische Bergstraße. Ihr Vorhaben muss auf Erzeugnisse ausgerichtet sein, die die geltenden Qualitätsregelungen für Wein erfüllen. Veröffentlichungen müssen allen Erzeugerinnen und Erzeugern des betreffenden Erzeugnistyps zugutekommen, ein bestimmtes Unternehmen, eine bestimmte Marke und eine bestimmte Herkunft dürfen nicht genannt werden. Vorhaben zu Weiterbildung und Wissensvermittlung müssen durch qualifiziertes Personal durchgeführt werden. Sie müssen Ihre Maßnahmen mit den übergebietlichen Maßnahmen des Weinfonds und des deutschen Weininstituts abstimmen.

Wörtliche bzw. zusammengefasste Wiedergabe der amtlichen Angaben. Verbindlich ist allein die offizielle Programmseite.