Fördermelder

Garantien für Arbeitnehmerbeteiligungen

Land

Berlin · LandesförderungDienstleistungenGarantie

Worum es geht

Wenn Sie in einem Berliner Unternehmen angestellt sind und planen, sich am Unternehmen zu beteiligen, kann das Land Berlin unter bestimmten Voraussetzungen eine Garantie übernehmen.

Angaben des Fördergebers (Auszug)

Die Förderung ist an bestimmte Bedingungen geknüpft: Antragsberechtigt sind Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer gemeinsam mit dem Unternehmen, an dem die Beteiligung erfolgt. Sie müssen sich als Arbeitnehmerin und als Arbeitnehmer an dem Unternehmen beteiligen, bei dem Sie selbst beschäftigt sind. Ihr Unternehmen muss seinen Sitz und eine Betriebsstätte im Land Berlin haben. Ihr Unternehmen darf in der Regel nicht mehr als 500 Beschäftigte haben und der Jahresumsatz darf höchstens EUR 50 Millionen betragen. Ihr Unternehmen darf sich zu höchstens 25 Prozent im Besitz eines oder mehrerer Unternehmen befinden, die den vorgenannten Kriterien nicht entsprechen. Die zu garantierende Arbeitnehmerbeteiligung darf noch nicht bestehen.

Wörtliche bzw. zusammengefasste Wiedergabe der amtlichen Angaben. Verbindlich ist allein die offizielle Programmseite.