Freiwillige kommunale Wärmeplanung
Land
Baden-Württemberg · LandesförderungInfrastrukturZuschuss
Worum es geht
Wenn Sie als Gemeinde freiwillig einen kommunalen Wärmeplan erstellen lassen, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss bekommen.
Angaben des Fördergebers (Auszug)
Antragsberechtigt sind einzelne Gemeinden mit mehr als 5.000 Einwohnerinnen und Einwohnern (Einzelförderung) und Zusammenschlüsse mehrerer Gemeinden mit weniger als 5.000 Einwohnerinnen und Einwohnern (Konvoiförderung) in Baden-Württemberg, sofern sie nicht durch das Klimaschutzgesetz Baden-Württemberg (KSG BW) zur Erstellung eines kommunalen Wärmeplans verpflichtet sind. Die Förderung ist an folgende Bedingungen geknüpft: Ein Konvoi muss aus mindestens 3 Gemeinden bestehen. An diesem Konvoi können sich jedoch auch Gemeinden beteiligen, die zur Erstellung eines kommunalen Wärmeplans verpflichtet sind. Eine Förderung erhalten diese Gemeinden jedoch nicht. Ihr kommunaler Wärmeplan muss die Anforderungen gemäß KSG BW erfüllen. Sie müssen den Projektstart ist öffentlich bekannt geben. Sie sind verpflichtet, den Wärmeplan veröffentlichen.
Wörtliche bzw. zusammengefasste Wiedergabe der amtlichen Angaben. Verbindlich ist allein die offizielle Programmseite.