Forstwirtschaftliche Maßnahmen
Land
Thüringen · LandesförderungLand Forst FischwirtschaftZuschuss
Worum es geht
Wenn Sie Ihren Wald naturnah und nachhaltig bewirtschaften möchten, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.
Angaben des Fördergebers (Auszug)
Antragsberechtigt sind je nach Förderbereich natürliche und juristische Personen des privaten und öffentlichen Rechts als Besitzerinnen oder Besitzer forstwirtschaftlicher Flächen, forstwirtschaftliche und dazu gleichgestellte Zusammenschlüsse im Sinne des Bundeswaldgesetzes sowie die Landesforstanstalt. Die Förderung ist an folgende Bedingungen geknüpft: Sie sind Eigentümerin oder Eigentümer der Fläche oder verfügen über das Einverständnis der Eigentümerin oder des Eigentümers für die geplante Maßnahme. Bei forstwirtschaftlichen Zusammenschlüssen muss die Mitgliederversammlung zustimmen. Sie müssen die vorgegebenen Zweckbindungsfristen einhalten. Beachten Sie außerdem die spezifischen Voraussetzungen für die einzelnen Förderbereiche. Von der Förderung ausgeschlossen sind gebrauchte Investitionsgüter, Unternehmen in Schwierigkeiten im Sinne der Leitlinien der EU , Unternehmen, die einer Beihilfe-Rückforderung der EU nicht Folge geleistet haben, Bund, Länder und juristische Personen, deren Kapitalvermögen sich zu mindestens 25 Prozent im Besitz von Bund oder Ländern befindet, Flächen, die Ihnen zum Zwecke des Naturschutzes unentgeltlich übertragen worden sind.
Wörtliche bzw. zusammengefasste Wiedergabe der amtlichen Angaben. Verbindlich ist allein die offizielle Programmseite.