Förderungsergänzende Finanzierungen
Land
Hamburg · LandesförderungDienstleistungenDarlehen
Worum es geht
Wenn Sie in Hamburg eine Wohnungsbauförderung in Anspruch nehmen, können Sie unter bestimmten Bedingungen ein ergänzendes Darlehen erhalten.
Angaben des Fördergebers (Auszug)
Antragsberechtigt sind Darlehensnehmerinnen und Darlehensnehmer, die bereits eine Variante der Wohnungsbauförderung in Anspruch nehmen. Die Förderung ist an bestimmte Voraussetzungen geknüpft: Sie müssen eine ordnungsgemäße Verwaltung des Wohnraums sicherstellen. Sie müssen über die erforderliche Zuverlässigkeit und Leistungsfähigkeit verfügen. Die Finanzierungsbelastungen müssen für Sie dauerhaft tragbar erscheinen. Die Finanzierung muss beihilferechtskonform sein. Die übrigen Voraussetzungen sind abhängig von Ihrer Ausgangssituation. Von der Förderung ausgeschlossen sind Unternehmen in Schwierigkeiten.
Wörtliche bzw. zusammengefasste Wiedergabe der amtlichen Angaben. Verbindlich ist allein die offizielle Programmseite.