Förderungen im Rahmen des Programms ?Europa im Quartier?
Land
Berlin · LandesförderungGesundheit SozialesZuschuss
Worum es geht
Wenn Sie ein Projekt zur Entwicklung von Stadtteilen planen, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.
Angaben des Fördergebers (Auszug)
Antragsberechtigt sind Bezirke, Hauptverwaltungen, Personengesellschaften oder juristische Personen. Die Förderung ist an folgende Bedingungen geknüpft: Ihr Vorhaben muss mit der gebietsbezogenen Entwicklungsstrategie im Einklang stehen. Es muss sich aus dem integrierten Handlungskonzept der Ressortübergreifenden Gemeinschaftsinitiative zur Stärkung sozial benachteiligter Quartiere ableiten lassen. Ihr Projekt darf keine Pflicht- oder Regelaufgabe des Landes Berlin darstellen. Vergleichbare Angebote dürfen innerhalb der Kulisse nicht oder nicht ausreichend verfügbar sein. Bei baulichen Maßnahmen müssen Sie die Verfügungsberechtigung über die betroffenen Grundstücke nachweisen.
Wörtliche bzw. zusammengefasste Wiedergabe der amtlichen Angaben. Verbindlich ist allein die offizielle Programmseite.