Fördermelder

Förderungen im Rahmen des Europäischen Sozialfonds Plus (ESF+) in Bayern

Land

Bayern · LandesförderungDienstleistungenZuschuss

Worum es geht

Wenn Sie ein Projekt zur Förderung von Beschäftigung, Bildung oder sozialen Inklusion planen, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss aus dem Europäischen Sozialfonds Plus (ESF+) erhalten.

Angaben des Fördergebers (Auszug)

Die Antragsberechtigung ergibt sich aus den Förderrichtlinien und -hinweisen der jeweiligen Förderaktionen. Die Förderung ist an folgende Bedingungen geknüpft: Über konkrete fachliche Ziele und Voraussetzungen der Förderung informieren die Förderrichtlinien und -hinweise zu den einzelnen Förderaktionen. Als Antragstellerin oder Antragsteller müssen Sie Nachweise über Referenzen, zertifiziertes Qualitätsmanagementsystem, Auditierung oder Gütesiegel sowie über Ihre Zuverlässigkeit und Leistungsfähigkeit erbringen. Das von Ihnen eingesetzte Personal muss für die Maßnahme fachlich geeignet sein und über ausreichende praktische Erfahrung verfügen. Sie müssen Ihr Projekt innerhalb Bayerns durchführen. Die Projekteilnehmenden müssen ihren Wohnsitz und/oder Arbeitsort in Bayern haben.

Wörtliche bzw. zusammengefasste Wiedergabe der amtlichen Angaben. Verbindlich ist allein die offizielle Programmseite.