Fördermelder

Förderung zur Steigerung der Daseinsvorsorge in ländlichen Räumen durch eine Verbesserung der Interoperabilität von digitalen Systemen

Bund

Bundesweit · BundesweitDigitalisierungSonstige

Worum es geht

Wenn Sie Projekte in ländlichen Räumen planen, die den automatischen Datenaustausch oder die Datenintegration zwischen mindestens zwei digitalen Systemen ermöglichen und so die Daseinsvorsorge verbessern, können Sie hierfür eine Förderung bekommen.

Angaben des Fördergebers (Auszug)

Antragsberechtigt sind Sie als juristische Person, die über eine Niederlassung in Deutschland verfügt, wie beispielsweise Kommunen, Vereine, Verbände und Unternehmen. Ihr Vorhaben muss in einer Kommune (Gemeinden, Samt- oder Verbandsgemeinden, Kleinstädten et cetera) mit bis zu 35.000 Einwohnern umgesetzt werden, beziehungsweise dort schwerpunktmäßig wirken. Ebenso sind Vorhaben von größeren Gebietskörperschaften (zum Beispiel Landkreisen) zulässig, sofern sie überwiegend in Kommunen mit bis zu 35.000 Einwohnern umgesetzt werden sollen, beziehungsweise dort schwerpunktmäßig wirken. Ausgewählte Projektideen sollen eine möglichst breite regionale Vielfalt sowie unterschiedliche Bedarfe und strukturelle Rahmenbedingungen abdecken. Beim Auswahlverfahren kann daher die regionale Repräsentanz berücksichtigt werden. Als Empfänger der Förderung sind Sie verpflichtet, andere öffentliche Zuwendungen ? auch nach Erteilung des Bewilligungsbescheids ? dem Zuwendungsgeber schriftlich mitzuteilen. Projektideen, für deren Vorbereitung oder Umsetzung bereits Fördermittel des Bundes gewährt wurden oder gewährt werden sollen, sind nicht förderfähig. Von der Förderung ausgeschlossen sind Vorhaben, die bereits begonnen wurden. Eine rückwirkende Förderung ist nicht möglich.

Wörtliche bzw. zusammengefasste Wiedergabe der amtlichen Angaben. Verbindlich ist allein die offizielle Programmseite.