Förderung zur Erhaltung, Unterhaltung und Wiederherstellung von Denkmalen sowie sonstigen Anlagen von denkmalpflegerischem Interesse
Land
Berlin · LandesförderungDienstleistungenZuschuss
Worum es geht
Wenn Sie Maßnahmen in denkmalpflegerischem Interesse planen, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.
Angaben des Fördergebers (Auszug)
Antragsberechtigt sind Eigentümerinnen und Eigentümer, sonstige dinglich Berechtigte sowie Bauunterhaltungs- oder Erhaltungspflichtige von Denkmalen. Der Bund, die Bundesländer und deren nachgeordnete Einrichtungen sind nicht antragsberechtigt. Die Förderung ist an folgende Bedingungen geknüpft: Ihre denkmalpflegerische Maßnahme muss im erheblichen Interesse von Denkmalschutz und Denkmalpflege stehen und während der gesamten Planungs- und Durchführungsmaßnahme mit dem Landesdenkmalamt Berlin abgestimmt werden. Sie müssen die Finanzierung der Gesamtmaßnahme sichern. Sie dürfen mit der Maßnahme vor der Erteilung des Zuwendungsbescheids nicht beginnen. Sie müssen als Antragstellerin und Antragsteller versichern, dass die Auftragsvergabe in Teillosen und nach Fachlosen erfolgt und nicht durch einen Generalübernehmer durchgeführt wird.
Wörtliche bzw. zusammengefasste Wiedergabe der amtlichen Angaben. Verbindlich ist allein die offizielle Programmseite.