Fördermelder

Förderung von wirtschaftsnahen Infrastrukturmaßnahmen und weiteren Maßnahmen zur Stärkung der regionalen Wirtschaftsstruktur ( GRW -Gebiete)

Land

Niedersachsen · LandesförderungInfrastrukturZuschuss

Worum es geht

Wenn Sie Maßnahmen planen, mit denen die Wirtschaftskraft strukturschwacher Regionen gestärkt wird, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.

Angaben des Fördergebers (Auszug)

Antragsberechtigt sind vorzugsweise Gemeinden und Gemeindeverbände als Träger von Infrastrukturmaßnahmen, außerdem juristische Personen, die steuerbegünstigte Zwecke verfolgen, sowie juristische Personen, die nicht auf Gewinnerzielung ausgerichtet sind. Die Förderung ist an bestimmte Bedingungen geknüpft: Beachten Sie bitte, dass die Förderung nur in ausgewiesenen GRW -Fördergebieten erfolgt. Sie müssen den Bedarf zur Entwicklung hochwertiger Industrie- und Gewerbeflächen Absichtserklärungen (? Letters of Intent ?) von Unternehmen (Ansiedlung oder Erweiterung) belegen. Als Betreiberin oder Betreiber sowie Träger dürfen Sie weder rechtlich noch wirtschaftlich noch personell mit Nutzerinnen und Nutzern verflochten sein. Als Träger der geförderten Infrastrukurvorhaben müssen Sie für den gesamten Zeitraum der Durchführung des Vorhaben sowie für die Zweckbindungsdauer über die benötigten Grundstücks- oder Gebäudeflächen verfügungsberechtigt sein. Übersteigt das Bruttoinvestitionsvolumen Ihres Vorhabens EUR 10 Millionen, müssen Sie eine Kosten-Nutzen-Analyse vorlegen. Sie müssen die Gesamtfinanzierung des Projekts sicherstellen. Wenn Sie Ihren Antrag stellen, müssen Sie bestimmte Qualitätskriterien nach dem entsprechenden Scoring-Modell zur Ermittlung der Förderwürdigkeit eines Projekts nachweisen.

Wörtliche bzw. zusammengefasste Wiedergabe der amtlichen Angaben. Verbindlich ist allein die offizielle Programmseite.