Förderung von Wärmeschutz im Gebäudebestand
Land
Hamburg · LandesförderungDienstleistungenZuschuss
Worum es geht
Wenn Sie Ihr Haus energetisch modernisieren möchten, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.
Angaben des Fördergebers (Auszug)
Antragsberechtigt sind Grundeigentümerinnen und Grundeigentümer, sonstige dinglich Verfügungsberechtigte sowie gemeinschaftlich beantragende Wohnungseigentümergesellschaften. Die Förderung ist an folgende Bedingungen geknüpft: Sie müssen einen hydraulischen Abgleich nach Verfahren B durchführen lassen und eine Baubegleitung einbinden. Sie müssen die Maßnahmen durch Fachunternehmen durchführen lassen. Bei der Bauausführung müssen Sie umweltfreundliche Materialien bevorzugen. Mit der Maßnahme dürfen Sie nicht vor der Zustimmung durch die Bewilligungsstelle beginnen.
Wörtliche bzw. zusammengefasste Wiedergabe der amtlichen Angaben. Verbindlich ist allein die offizielle Programmseite.