Fördermelder

Förderung von Vorhaben zur Gewässerschutzberatung

Land

Niedersachsen · LandesförderungBeratungZuschuss

Worum es geht

Wenn Sie Beratungsangebote für Unternehmen der Land- und Forstwirtschaft sowie Gartenbauunternehmen zum Trinkwasserschutz oder zum Schutz von Grund- und Oberflächenwasser durchführen, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.

Angaben des Fördergebers (Auszug)

Antragsberechtigt sind Unternehmen der öffentlichen Wasserversorgung und deren Zusammenschlüsse sowie Körperschaften des öffentlichen Rechts, die für die Umsetzung der EG-Wasserrahmenrichtlinie in Niedersachsen zuständig sind. Die Förderung von Vorhaben zur Gewässerschutzberatung ist an bestimmte Bedingungen geknüpft: Ihr Vorhaben müssen Sie in Trinkwassergewinnungsgebieten oder in Gebieten der jeweiligen Zielkulissen nach der EG-Wasserrahmenrichtlinie in Niedersachsen oder in der Freien Hansestadt Bremen durchführen. In Trinkwassergewinnungsgebieten muss sich Ihr Vorhaben in ein Schutzkonzept einfügen. Bei Vorhaben in Trinkwassergewinnungsgebieten müssen Sie für das hierdurch geschützte Trinkwasser die Trinkwassergewinnung betreiben. Die Beratungsleistungen müssen durch Personen mit nachgewiesener Beratungskompetenz durchgeführt werden. Modell- oder Pilotprojekte müssen zur Einführung und Verbreitung innovativer Landbewirtschaftungsverfahren zur Reduzierung diffuser Einträge aus der Land- und Forstwirtschaft sowie des Produktionsgartenbaus oder zur Entwicklung neuer Ansätze einer Erfolgsbewertung oder Verbesserung von Maßnahmen zum Gewässerschutz beitragen Modell- und Pilotprojekte müssen geeignet sein, die Effektivität und/oder Effizienz der Gewässerschutzberatung landesweit zu verbessern. Wenn Sie Modell- oder Pilotprojekte durchführen, dürfen noch keine vergleichbaren themenbezogenen Untersuchungsergebnisse vorliegen und keine vergleichbaren Projekte mit öffentlichen Mitteln gefördert werden.

Wörtliche bzw. zusammengefasste Wiedergabe der amtlichen Angaben. Verbindlich ist allein die offizielle Programmseite.