Förderung von Vorhaben der Abwasserentsorgung
Land
Thüringen · LandesförderungInfrastrukturZuschuss
Worum es geht
Wenn Sie als Kommune oder Verband in Abwasseranlagen investieren, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.
Angaben des Fördergebers (Auszug)
Antragsberechtigt sind Körperschaften und sonstige juristische Personen des öffentlichen Rechtes (insbesondere Gemeinden, Gemeindeverbände, Zweckverbände, Wasser- oder Bodenverbände), die Träger der Aufgaben der Abwasserentsorgung sind. Die Förderung ist an bestimmte Bedingungen geknüpft: An der Realisierung Ihres Vorhabens besteht ein erhebliches Landesinteresse. Ihr Vorhaben muss Bestandteil des jährlich zu erstellenden Förderprogramms des Thüringer Ministeriums für Umwelt, Energie und Naturschutz sein. Voraussetzung für die Anmeldung ins Förderprogramm ist eine fachtechnisch geprüfte Genehmigungsplanung. Ihre Maßnahmen dienen wasserwirtschaftlichen und ökologischen Zielsetzungen. Ausgeschlossen sind Vorhaben für Außengebiete, Wochenendgebiete und andere Freizeiteinrichtungen sowie zur inneren Erschließung neuer und Erweiterung vorhandener Gewerbe- und Wohnbaugebiete. Voraussetzung ist eine geprüfte abwassertechnische Gesamtkonzeption, in die sich das Vorhaben einpasst. Ihre Lösung muss wirtschaftlich sein. In den vergangenen 5 Jahren haben Sie keine Gewinne oder Überschüsse an allgemeine Haushalte der Träger, Mitglieder oder Gesellschafter (Gemeinden) abgeführt, es sei denn, die abgeführten Beträge wurden in Ihre Einrichtung vollständig wieder eingelegt. Ihr Vorhaben wurde nicht bereits bei der Errichtung oder einer Sanierung mit öffentlichen Mitteln gefördert.
Wörtliche bzw. zusammengefasste Wiedergabe der amtlichen Angaben. Verbindlich ist allein die offizielle Programmseite.