Förderung von Unternehmensneugründungen im Bereich Digitalisierung (Start?Zuschuss!)
Land
Bayern · LandesförderungDienstleistungenZuschuss
Worum es geht
Wenn Sie in Bayern ein innovatives Technologieunternehmen im Bereich Digitalisierung gründen, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.
Angaben des Fördergebers (Auszug)
Teilnahmeberechtigt sind Existenzgründerinnen und Existenzgründer, deren Gründung maximal 2 Jahre zurückliegt (maßgeblich ist der jeweilige Stichtag des Bewerbungsfristendes) und die zum Bewerbungsfristende den Unternehmenssitz oder eine Niederlassung in Bayern haben. Die Förderung ist an folgende Bedingungen geknüpft: Sie müssen für Ihr Unternehmen ein besonders zukunftsfähiges innovatives Geschäftsmodell im Bereich Digitalisierung vorlegen. Sämtliche Ausgaben müssen mit der Neugründung Ihres Unternehmens einhergehen und einen Bezug zu dieser Neugründung aufweisen.
Wörtliche bzw. zusammengefasste Wiedergabe der amtlichen Angaben. Verbindlich ist allein die offizielle Programmseite.