Fördermelder

Förderung von Unternehmensberatungen für KMU

Bund

Bundesweit · BundesweitDienstleistungenZuschuss

Worum es geht

Wenn Sie als Unternehmen Ihre Wettbewerbsfähigkeit verbessern und Arbeitsplätze sichern möchten, kann der Bund Sie mit einem Zuschuss für eine externe Beratung unterstützen.

Angaben des Fördergebers (Auszug)

Antragsberechtigt sind Kleinstunternehmen, kleine und mittlere Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft sowie Angehörige der Freien Berufe gemäß KMU -Definition der EU mit Sitz und Geschäftsbetrieb oder einer Zweigniederlassung in der Bundesrepublik Deutschland. Die Förderung ist an folgende Bedingungen geknüpft: Die Beratungen müssen konzeptionell durchgeführt werden, indem nach einer Analyse der Unternehmenssituation die Schwachstellen benannt und konkrete Handlungsempfehlungen gegeben werden. Es werden nur Einzelberatungen gefördert, nicht jedoch Seminare, Workshops oder Gruppenveranstaltungen. Die Beratung muss von selbstständigen Beraterinnen oder Beratern beziehungsweise Beratungsunternehmen durchgeführt werden, die über die erforderlichen Fähigkeiten verfügen. Die Beraterinnen und Berater müssen ein geeignetes Qualitätssicherungsinstrument in Form eines anerkannten Zertifikats oder eines dokumentierten Qualitätshandbuchs nachweisen. Eine ordnungsgemäße Geschäftsführung und die richtlinienkonforme Durchführung der Beratung müssen gewährleistet werden. Die Beratung darf eine maximale Dauer von fünf Tagen nicht überschreiten. Diese Tage müssen nicht aufeinanderfolgen. Die Berichterstellung sowie Reisezeiten können außerhalb dieses Zeitrahmens liegen. Nicht gefördert werden Beratungen, die mit anderen öffentlichen Zuschüssen finanziert werden (Kumulierungsverbot), Vermittlungstätigkeiten beinhalten, auf den Erwerb von Waren oder Dienstleistungen gerichtet sind, die von den Beraterinnen und Beratern selbst vertrieben werden, überwiegend Rechts- und Versicherungsfragen, steuerberatende Tätigkeiten, gutachterliche Stellungnahmen oder das Thema Fördermittel zum Inhalt haben oder ethisch-moralisch nicht vertretbare oder gegen Recht und Ordnung verstoßende Inhalte zum Gegenstand haben.

Wörtliche bzw. zusammengefasste Wiedergabe der amtlichen Angaben. Verbindlich ist allein die offizielle Programmseite.