Fördermelder

Förderung von überregional tätigen Trägern in der Jugendhilfe

Land

Schleswig-Holstein · LandesförderungGesundheit SozialesZuschuss

Worum es geht

Wenn Sie als überregional tätiger Träger der Jugendhilfe Projekte der kulturellen Kinder- und Jugendbildung planen, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.

Angaben des Fördergebers (Auszug)

Antragsberechtigt sind die Landesvereinigung Kinder- und Jugendbildung, die Landesarbeitsgemeinschaften und Verbände der kulturellen Kinder- und Jugendbildung sowie überregional tätige Träger des Kinder- und Jugendschutzes. Die Förderung ist an folgende Bedingungen geknüpft: Sie müssen Ihren Sitz grundsätzlich in Schleswig-Holstein haben, zumindest müssen Sie aber Maßnahmen für junge Menschen aus Schleswig-Holstein durchführen. Sie müssen angemessene Eigenmittel erbringen und vorrangig andere öffentliche Fördermittel in Anspruch nehmen. Weiterhin müssen Sie auf die sachgerechte und wirtschaftliche Verwendung der Fördermittel achten und die Gesamtfinanzierung Ihrer vorgesehenen Maßnahmen sichergestellt haben.

Wörtliche bzw. zusammengefasste Wiedergabe der amtlichen Angaben. Verbindlich ist allein die offizielle Programmseite.