Fördermelder

Förderung von überbetrieblichen Berufsbildungsstätten (ÜBS)

Land

Hessen · LandesförderungAus WeiterbildungZuschuss

Worum es geht

Wenn Sie überbetriebliche Berufsbildungsstätten modernisieren und weiterentwickeln wollen, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.

Angaben des Fördergebers (Auszug)

Antragsberechtigt sind Träger überbetrieblicher Berufsbildungsstätten. Dabei kann es sich um Körperschaften des öffentlichen Rechts sowie andere nicht gewinnorientierte juristische Personen des Privatrechts handeln. Die Förderung ist an bestimmte Bedingungen geknüpft: Ihr Vorhaben muss sich normalerweise auf eine überbetriebliche Berufsbildungsstätte in Hessen beziehen. Liegt die überbetriebliche Berufsbildungsstätte außerhalb Hessens, muss diese die Ausbildung eines Berufes anbieten, der nicht in einer hessischen überbetrieblichen Berufsbildungsstätte erlernt werden kann, und mindestens 10 Prozent der Lehrgangsteilnehmenden müssen ihren Wohnsitz in Hessen haben. Beachten Sie bitte die Zweckbindungsfristen von 5 Jahren für Ausstattungsvorhaben, 15 Jahren für Modernisierungsmaßnahmen der Gebäude und 25 Jahren bei Neuerrichtung von Berufsbildungsstätten.

Wörtliche bzw. zusammengefasste Wiedergabe der amtlichen Angaben. Verbindlich ist allein die offizielle Programmseite.