Förderung von Transformationsberatung für Betriebe der Automobilzulieferindustrie (Zuschuss Transformationsberatung Automobilzulieferer Niedersachsen)
Land
Niedersachsen · LandesförderungProduzierendes GewerbeZuschuss
Worum es geht
Wenn Sie als Automobilzulieferer eine Beratung zur Transformation Ihres Betriebes in Anspruch nehmen wollen, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.
Angaben des Fördergebers (Auszug)
Antragsberechtigt sind Unternehmen der Automobilzulieferindustrie mit Einzelbetriebsstätte in Niedersachsen. Die Förderung ist an bestimmte Bedingungen geknüpft: Die Niedersächsische Transformationsagentur muss im Rahmen einer Erstanalyse einen konkreten Beratungsbedarf im Hinblick auf die Transformation Ihrer Einzelbetriebsstätte oder eines wesentlichen Teils davon festgestellt und Ihnen eine entsprechende Beratung empfohlen haben. Die Beratung, für die Sie eine Förderung erhalten, muss von einem durch die Niedersächsische Transformationsagentur akkreditierten Beratungsunternehmen erbracht werden und als individuelle Beratung mit einer in Niedersachsen liegenden einzelnen Betriebsstätte (Einzelbetriebsstätte) durchgeführt werden. Das Beratungsunternehmen muss ein Beratungsprotokoll (Datum, Dauer, Inhalt) sowie eine individuelle Handlungsempfehlung erstellen. Unternehmen in Schwierigkeiten erhalten keine Förderung.
Wörtliche bzw. zusammengefasste Wiedergabe der amtlichen Angaben. Verbindlich ist allein die offizielle Programmseite.