Fördermelder

Förderung von Straßen- und Brückenbauvorhaben kommunaler Baulastträger (RL KStB)

Land

Sachsen · LandesförderungInfrastrukturZuschuss

Worum es geht

Wenn Sie als Stadt, Gemeinde, Landkreis oder kommunaler Zusammenschluss Baulastträger von öffentlichen Straßen, Ingenieurbauwerken oder Radverkehrsanlagen sind oder die Ausgaben aufgrund anderer (bundes-)gesetzlicher Regelungen zu übernehmen haben, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.

Angaben des Fördergebers (Auszug)

Antragsberechtigt sind Städte, Gemeinden, Landkreise und kommunale Zusammenschlüsse, soweit sie Baulastträger von öffentlichen Straßen, Ingenieurbauwerken oder Radverkehrsanlagen sind oder die Ausgaben aufgrund anderer (bundes-)gesetzlicher Regelungen zu übernehmen haben. Die Förderung ist an folgende Bedingungen geknüpft: Ihr Vorhaben muss nach Art und Umfang zur Verbesserung der Verkehrsverhältnisse erforderlich sein und die Ziele der Raumordnung und der Landesplanung berücksichtigen. Wenn Sie eine selbstständige Radverkehrsanlage unterstützen, muss diese in einer Radverkehrskonzeption vorgesehen sein und die Richtlinien zur Radverkehrswegweisung im Freistaat Sachsen beachtet werden. Sie planen Ihr Vorhaben bau- und verkehrstechnisch nach den anerkannten Regeln der Technik und unter Beachtung des Grundsatzes der Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit. Ihr Vorhaben muss die Belange von Menschen mit Behinderungen und Mobilitätseinschränkungen berücksichtigen und die Anforderungen der Barrierefreiheit weitreichend erfüllen. Ihre Maßnahme muss rechtlich gesichert sein. Sie berücksichtigen bei Ihrem Vorhaben die Vorgaben des jeweiligen Hochwasserschutzkonzepts oder Hochwasserrisikomanagementplans.

Wörtliche bzw. zusammengefasste Wiedergabe der amtlichen Angaben. Verbindlich ist allein die offizielle Programmseite.