Fördermelder

Förderung von Start-ups im Bereich der Kommunikationssysteme ? StartUpConnect im Rahmen des Forschungsprogramms Kommunikationssysteme ?Souverän. Digital. Vernetzt.?

Bund

Bundesweit · BundesweitDienstleistungenZuschuss

Worum es geht

Wenn Sie Ihre Forschungsergebnisse zu Kommunikationstechnologien schnell in die Anwendung bringen möchten, vielleicht bereits im Rahmen einer Unternehmensgründung, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.

Angaben des Fördergebers (Auszug)

Antragsberechtigt sind in Phase 1: Hochschulen und außeruniversitäre Forschungseinrichtungen in Phase 2: nicht börsennotierte kleine technologieorientierte Unternehmen, deren Eintragung in das Handelsregister maximal 5 Jahre zurückliegt Verbundvorhaben von Hochschulen und außeruniversitären Forschungseinrichtungen mit anderen Institutionen, Verbänden und Vereinen sowie sonstigen Organisationen mit Forschungs- und Entwicklungsinteresse sowie Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft werden in Ausnahmefällen auch gefördert. Weitere Voraussetzungen: Antragstellende benötigen zum Zeitpunkt der Auszahlung eine Betriebsstätte, Niederlassung oder sonstige Einrichtung in Deutschland. In Phase 1 arbeiten Sie als Gründungsinteressentin oder Gründungsinteressent hauptsächlich noch in den Räumlichkeiten der Hochschule oder außeruniversitären Forschungseinrichtung. In Phase 2 befinden sich mehr als 50 Prozent der Geschäftsanteile im Besitz der im Unternehmen aktiven Gründerinnen und Gründer. Ihre Unternehmensgründung ist zu Beginn der Förderung in Phase 2 abgeschlossen. Ihr Vorhaben ist durch ein hohes wissenschaftlich-technisches Risiko gekennzeichnet. Die Ergebnisse Ihres Vorhabens werden Sie nur in der Bundesrepublik Deutschland oder dem europäischen Wirtschaftsraum und der Schweiz nutzen. Ihre Zusammenarbeit im Verbundprojekt regeln Sie in einer schriftlichen Kooperationsvereinbarung.

Wörtliche bzw. zusammengefasste Wiedergabe der amtlichen Angaben. Verbindlich ist allein die offizielle Programmseite.