Fördermelder

Förderung von sozialpsychiatrischen Diensten (VwV-SpDi)

Land

Baden-Württemberg · LandesförderungInfrastrukturZuschuss

Worum es geht

Wenn Sie als Stadt- und Landkreis die Angebote der sozialpsychiatrischen Dienste ausbauen, die Vor- und Nachsorge sowie Krisenintervention für psychisch kranke oder aufgrund einer solchen Erkrankung behinderte Menschen leisten, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss bekommen.

Angaben des Fördergebers (Auszug)

Antragsberechtigt sind die Stadt- und Landkreise in Baden-Württemberg, die die Zuwendungen an Träger sozialpsychiatrischer Dienste weitergeben, sofern sie nicht selbst Träger sind. Die Förderung ist an folgende Bedingungen geknüpft: Die Leistungen Ihres sozialpsychiatrischen Dienstes müssen aufsuchende sozialpsychiatrische Vorsorge, Nachsorge und psychosoziale Krisenintervention sowie die Vermittlung weitergehender Hilfen umfassen, von Fachkräften in einem bestimmten Einzugsbereich erbracht werden. Als Träger der Dienste kommen vor allem in Betracht: gemeinnützige Träger der Wohlfahrtspflege, Körperschaften, Anstalten und Stiftungen des öffentlichen Rechts, gemeinnützige Gemeindepsychiatrische Zentren und Gemeindepsychiatrische Verbünde (GPV) mit verbindlicher Kooperationsvereinbarung. Ihr sozialpsychiatrischer Dienst muss sich in einen GPV auf der Ebene des Stadt- oder Landkreises einfügen und dort Funktionen übernehmen, die nach den im Beteiligungsprozess erstellten Qualitätskriterien bestimmt werden. Sie müssen sich mindestens in Höhe der Landesförderung an der Finanzierung beteiligen. Von der Förderung ausgeschlossen sind Investitionen, Herstellung, Anschaffung, Wiederbeschaffung, Ergänzung, Instandhaltung oder Instandsetzung von Gebäuden, sonstige abschreibungsfähige Anlagegütern wie Kraftfahrzeuge, Erwerb und Erschließung von Grundstücken, Miete, Pacht, Nutzung oder Mitbenutzung von Grundstücken, Gebäuden oder sonstigen Anlagegütern.

Wörtliche bzw. zusammengefasste Wiedergabe der amtlichen Angaben. Verbindlich ist allein die offizielle Programmseite.