Förderung von Selbsthilfegruppen und Trägern von Initiativen zur Aktivierung der Selbsthilfe in sozialen Brennpunkten
Land
Niedersachsen · LandesförderungGesundheit SozialesZuschuss
Worum es geht
Wenn Sie die Bewohnerinnen und Bewohner sozialer Brennpunkte in Niedersachsen mit Projekten zur Selbsthilfe unterstützen möchten, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.
Angaben des Fördergebers (Auszug)
Antragsberechtigt ist die Landesarbeitsgemeinschaft Soziale Brennpunkte Niedersachsen e.V. (LAG SB) als Erstempfängerin Letztempfängerinnen und Letztempfänger sind juristische Personen des öffentlichen Rechts mit Sitz in Niedersachsen, Verbände, Vereine, Selbsthilfegruppen und ähnliche Vereinigungen, die nicht auf Gewinnerzielung ausgerichtet sind, die sich aus (Mitglieds-)Beiträgen, Spenden und ähnlichen Zahlungen finanzieren und deren Wirken auf den in dieser Richtlinie angestrebten Förderzweck ausgerichtet ist, mit eigener Rechtspersönlichkeit. Die Förderung ist an bestimmte Bedingungen geknüpft: Ihre Maßnahme muss sich vor allem an folgende Zielgruppen wenden: Kinder und Jugendliche, Alleinerziehende, arbeitslose Frauen und Männer, Menschen mit Zuwanderungsgeschichte, Leistungsberechtigte im Sinne des SGB II und des SGB XII, sonstige einkommensschwache Bevölkerungskreise. Sie müssen die Chancengleichheit von Frauen und Männern durch Ihr Vorhaben unterstützen. Mit Ihrer Maßnahme müssen Sie unter anderem dazu beitragen, drohende Notlagen durch präventive Angebote abzuwenden, den nachbarschaftlichen und familiären Zusammenhalt durch den Aufbau von Netzwerken zu fördern, über Hilfeangebote zu informieren, Hilfen selbst zu entwickeln und sie zu koordinieren, die Mitwirkung von Bewohnerinnen und Bewohnern in ehrenamtlichen und freiwilligen Diensten zu fördern und für diese Tätigkeit zu qualifizieren und weiterzubilden, die Begegnung verschiedener Kulturen und Religionen und das friedliche Miteinander im Wohngebiet zu fördern. Als Letztempfängerin oder Letztempfänger und Maßnahmenträger müssen Sie sich verpflichten, die Projektberatung durch die LAG SB wahrzunehmen, an von der LAG SB organisierten landesweiten Veranstaltungen teilzunehmen, sicherzustellen, dass mindestens ein Vertreter oder eine Vertreterin am Wissens- und Erfahrungsaustausch der geförderten Projekte teilnimmt sowie den Dokumentationsanforderungen der LAG SB nachzukommen.
Wörtliche bzw. zusammengefasste Wiedergabe der amtlichen Angaben. Verbindlich ist allein die offizielle Programmseite.