Fördermelder

Förderung von selbst genutztem Wohneigentum (WohneigentumförderR)

Land

Brandenburg · LandesförderungDienstleistungenDarlehen

Worum es geht

Wenn Sie ein Eigenheim oder eine Eigentumswohnung kaufen, neu bauen, umbauen oder modernisieren wollen, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss oder ein Darlehen erhalten.

Angaben des Fördergebers (Auszug)

Antragsberechtigt sind Sie als natürliche Person, bei Anschubfinanzierungen auch als juristische Person. Die Förderung ist an bestimmte Bedingungen geknüpft: Als Bauherrin oder Bauherr müssen Sie sich an der Deckung der Gesamtkosten in angemessener Höhe (normalerweise mindestens 15 % ) beteiligen. Für den Um- und Ausbau sowie die Erweiterung von bestehenden Gebäuden genügen mindestens 10 % Eigenleistung. Bei Anschubfinanzierungen sollen mindestens 20 % Eigenmittel eingesetzt werden. Ihr Einkommen darf die Einkommensgrenzen laut § 22 Absatz 1 des Brandenburgischen Wohnraumförderungsgesetzes um bis zu 100 % überschreiten. Das gilt nicht bei Anschubfinanzierungen. Die Förderung erfolgt innerhalb definierter Gebiete. Dazu zählen festgelegte innerstädtische Sanierungs- und Entwicklungsgebiete sowie weitere ausgewiesene Gebiete, insbesondere innerstädtische ?Vorranggebiete Wohnen? und ?Konsolidierungsgebiete der Wohnraumförderung? sowie Maßnahmen im Geltungsbereich von Bebauungsplänen, die nach §§ 13 a oder b Baugesetzbuch. Als Bauherrin oder Bauherr müssen Sie nachweisen, dass Sie Eigentümerin oder Eigentümer eines geeigneten Baugrundstücks sind, dessen Erwerb gesichert ist, oder Sie über das Erbbaurecht verfügen. Sie müssen glaubhaft machen, dass Sie auf Dauer die erforderliche Leistungsfähigkeit und Zuverlässigkeit für die wirtschaftliche Durchführung des Bauvorhabens und für eine ordnungsmäßige Verwaltung des Wohnraums besitzen. Der Wohnraum muss nach Abschluss der Baumaßnahmen mindestens 20 Jahre lang als Hauptwohnsitz durch Sie selbst genutzt werden.

Wörtliche bzw. zusammengefasste Wiedergabe der amtlichen Angaben. Verbindlich ist allein die offizielle Programmseite.