Förderung von Schutz-, Entwicklungs-, Pflege- und Wiederherstellungsmaßnahmen in Naturschutz- und Natura-2000-Gebieten und auf Flächen des Moorschutzprogramms Schleswig-Holstein
Land
Schleswig-Holstein · LandesförderungUmwelt NaturschutzZuschuss
Worum es geht
Wenn Sie Maßnahmen planen, mit denen Habitate in Naturschutz- und Natura-2000-Gebieten oder in Mooren entwickelt oder wiederhergestellt werden, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.
Angaben des Fördergebers (Auszug)
Antragsberechtigt sind Kreise und kreisfreie Städte in Schleswig-Holstein sowie in begründeten Ausnahmefällen unter anderem auch Stiftungen des öffentlichen und privaten Rechts oder als gemeinnützig anerkannte Vereine und Verbände. Die Förderung ist an bestimmte Bedingungen geknüpft: Die obere Naturschutzbehörde oder der oberste Naturschutzbehörde muss die fachliche Erforderlich- und Zweckmäßigkeit Ihrer Maßnahme bestätigen. Bei der Errichtung von Anlagen wie Wegen, Wegeeinrichtungen, Beobachtungsstegen oder Zäunen müssen Sie vor Beginn der Maßnahme die künftige Trägerschaft sowie die Unterhaltungs- und Verkehrssicherungspflicht verbindlich geregelt haben. Von der Förderung ausgeschlossen sind Vorhaben, zu deren Übernahme Dritte verpflichtet sind oder die Dritte übernommen haben, wie zum Beispiel Anliegerverpflichtungen, Schadensersatzleistungen, Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen, sowie der Grunderwerb und daraus folgende Eigentümerverpflichtungen.
Wörtliche bzw. zusammengefasste Wiedergabe der amtlichen Angaben. Verbindlich ist allein die offizielle Programmseite.