Fördermelder

Förderung von Schulsozialarbeit

Land

Sachsen · LandesförderungGesundheit SozialesZuschuss

Worum es geht

Wenn Sie Maßnahmen planen, um die Schulsozialarbeit zu verbessern, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.

Angaben des Fördergebers (Auszug)

Antragsberechtigt als Erstempfänger sind die Landkreise und kreisfreien Städte als örtliche Träger der öffentlichen Jugendhilfe. Sie leiten die Fördermittel an die anerkannten Träger der freien Jugendhilfe als Letztempfänger weiter. Wenn der örtliche Träger der öffentlichen Jugendhilfe die Leistung selbst erbringt, sind Erstempfänger und Letztempfänger gleichgestellt. Die Förderung ist an bestimmte Bedingungen geknüpft: Sie müssen die Schulsozialarbeit im Rahmen der Planungsverantwortung der örtlichen Träger der öffentlichen Jugendhilfe in der örtlichen Jugendhilfeplanung verankern. Sie müssen an allen Oberschulen in öffentlicher Trägerschaft den Einsatz einer oder mehrerer Fachkräfte in einem Gesamtumfang von mindestens 1,0 Vollzeitäquivalenten vorsehen. Als Landkreis oder kreisfreie Stadt müssen Sie die auf der Grundlage der Förderrichtlinie Jugendpauschale zur Verfügung stehenden Mittel vollständig beantragen sowie die im Vorjahr für diesen Zweck zur Verfügung gestellten Mittel vollständig abrufen.

Wörtliche bzw. zusammengefasste Wiedergabe der amtlichen Angaben. Verbindlich ist allein die offizielle Programmseite.