Förderung von Rundfunk und Telemedien
Land
Berlin · LandesförderungKultur KreativwirtschaftZuschuss
Worum es geht
Wenn Sie kommerzielle Rundfunk- oder rundfunkähnliche Telemedienangebote bereitstellen möchten und Sie Ihren Sitz in Berlin-Brandenburg haben, können Sie eine Förderung der Länder Berlin und Brandenburg bekommen.
Angaben des Fördergebers (Auszug)
Die Förderung ist an folgende Bedingungen geknüpft: Sie sind antragsberechtigt als Anbietender kommerzieller Rundfunk- und rundfunkähnlicher Telemedienangebote. Die Medienanstalt Berlin-Brandenburg (mabb) hat ein erhebliches Interesse an der Durchführung der Maßnahme. Sie sind für die Durchführung des Vorhabens auf die Förderung angewiesen. Sie gestalten das Programm oder das Angebot redaktionell in Berlin oder im Land Brandenburg oder stellen es dort her. Der Beitrag zu lokaler und regionaler Information bemisst sich nach Art und Umfang der Berichterstattung zum örtlichen Geschehen in Berlin oder im Land Brandenburg. Die Maßnahme entspricht den anerkannten journalistischen Grundsätzen. Von der Förderung ausgeschlossen sind Maßnahmen, die durch Dritte im Wege der Auftragsproduktion, Themenplatzierung oder ähnlicher Form der direkten Finanzierung unterstützt werden.
Wörtliche bzw. zusammengefasste Wiedergabe der amtlichen Angaben. Verbindlich ist allein die offizielle Programmseite.