Fördermelder

Förderung von Projekten zur Stärkung des jüdischen Lebens in Sachsen-Anhalt

Land

Sachsen-Anhalt · LandesförderungGesundheit SozialesZuschuss

Worum es geht

Wenn Sie Projekte zur Stärkung des jüdischen Lebens umsetzen wollen, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.

Angaben des Fördergebers (Auszug)

Antragsberechtigt sind natürliche Personen sowie juristische Personen des öffentlichen und des privaten Rechts Landesbehörden und Landesbetriebe werden nicht gefördert. Die Förderung ist an bestimmte Bedingungen geknüpft: Ihr Projekt muss einen räumlichen oder fachlichinhaltlichen Bezug zum Land aufweisen und von landesweiter, überregionaler oder regionaler Bedeutung und in besonderem Landesinteresse sein. Sie müssen die erweiterte Arbeitsdefinition von Antisemitismus der International Holocaust Remembrance Alliance (IHRA) anerkennen, jede Form von Israelfeindlichkeit ablehnen und religiös-weltanschauliche Neutralität wahren. Der Einsatz von Eigen- oder Drittmitteln und die Organisation und Durchführung der von Ihnen beantragten Maßnahmen müssen zu einer sparsamen und wirtschaftlichen Verwendung der Landesmittel führen und es muss eine dem Charakter der Maßnahmen entsprechende Öffentlichkeitsarbeit erfolgen. Sie müssen die Gesamtfinanzierung Ihrer Maßnahme sicherstellen. Vorhaben, die auf Gewinnerzielung ausgerichtet sind, werden nicht gefördert.

Wörtliche bzw. zusammengefasste Wiedergabe der amtlichen Angaben. Verbindlich ist allein die offizielle Programmseite.