Fördermelder

Förderung von Projekten kommunaler und sonstiger nicht staatlicher Museen

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Rheinland-Pfalz · LandesförderungKultur Medien SportZuschuss

Worum es geht

Wenn Sie als nicht staatliches Museum Ihre Sammlung pflegen, erhalten oder vergrößern oder wichtige museale Aktivitäten durchführen möchten, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss bekommen.

Angaben des Fördergebers (Auszug)

Antragsberechtigt sind nicht staatliche Museen, die ganz oder teilweise von Kommunen oder von Stiftungen oder Vereinen getragen werden. Die Förderung ist an folgende Bedingungen geknüpft: Sie verfügen über eine gesicherte Trägerschaft. Für den Fall, dass Sie von einer Stiftung oder einem Verein getragen wird, erbringen Sie den Nachweis der Gemeinnützigkeit und des öffentlichen Interesses an der Einrichtung. Sie verfügen unter anderem über folgende Eigenschaften: ausstellungsgeeignete Sammlungsbestände und tragfähiges Sammlungskonzept, museumsgerechte Räumlichkeiten, regelmäßige Öffnungszeiten, Nachweis des Kontakts mit Tourismuseinrichtungen, Werbekonzept. Wollen Sie ein Museum neu gründen, müssen Sie ein tragfähiges, auch die dauerhafte Finanzierung umfassendes Gesamtkonzept vorlegen. Von der Förderung ausgeschlossen sind Einrichtungen, die rein privaten Zwecken dienen, nicht ausreichend öffentlich zugänglich sind oder deren musealer Bildungsauftrag hinter dem Unternehmenszweck zurückbleibt.

Wörtliche bzw. zusammengefasste Wiedergabe der amtlichen Angaben. Verbindlich ist allein die offizielle Programmseite.