Fördermelder

Förderung von Projekten im Rahmen des Programms HAUPTSACHE:MUSIK

Land

Niedersachsen · LandesförderungKultur Medien SportZuschuss

Worum es geht

Wenn Sie Kindern und Jugendlichen musikalisches Wissen vermitteln wollen, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.

Angaben des Fördergebers (Auszug)

Antragsberechtigt sind der Landesmusikrat Niedersachsen e.V. , seine angeschlossenen Verbände sowie sonstige niedersächsische musikpädagogische Einrichtungen mit eigener Rechtspersönlichkeit. Die Förderung ist an bestimmte Bedingungen geknüpft: Als Institution sollten Sie sich am Gemeinwohl orientieren. Sie müssen Personal einsetzen, das durch ein Musikpädagogik-Diplom, als staatlich geprüfte Musiklehrkraft oder als Lehrkraft an öffentlichen Musikschulen qualifiziert ist. Der Honorarsatz des beteiligten Personals darf EUR 35,00 pro Stunde nicht überschreiten. Sie müssen Ihr Projekt grundsätzlich innerhalb eines Kalenderjahres durchführen. Sie erhalten keine Förderung für unbare Eigenleistungen.

Wörtliche bzw. zusammengefasste Wiedergabe der amtlichen Angaben. Verbindlich ist allein die offizielle Programmseite.