Förderung von Projekten im Programm Eurostars 3
Bund
Bundesweit · BundesweitDienstleistungenZuschuss
Worum es geht
Wenn Sie als kleines oder mittleres Unternehmen ein Forschungs- und Entwicklungsprojekt mit europäischen Partnern durchführen wollen, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.
Angaben des Fördergebers (Auszug)
Antragsberechtigt sind innovative kleine und mittlere Unternehmen gemäß KMU -Definition der EU mit Betriebsstätte oder Niederlassung in Deutschland sowie ? in Verbindung mit diesen ? Forschungseinrichtungen und Hochschulen in Deutschland. Forschungseinrichtungen, die von Bund und/oder Ländern grundfinanziert werden, kann nur unter bestimmten Voraussetzungen ergänzend zu ihrer Grundfinanzierung eine Projektförderung für ihren zusätzlichen Aufwand bewilligt werden. Ausländische Kooperationspartner aus den Eurostars-Mitgliedsländern sind in ihrem Herkunftsland antragsberechtigt. Die Förderung ist an folgende Bedingungen geknüpft: Ihr Projekt muss auf die Entwicklung eines innovativen Produkts, Verfahrens oder einer Dienstleistung abzielen und zivilen Zwecken dienen. An dem Forschungsprojekt müssen sich Partner aus mindestens 2 verschiedenen Teilnehmerstaaten beteiligen. Die Projektkoordination (Projektleitung) hat durch ein innovatives KMU zu erfolgen. Mindestens 50 Prozent der Forschungs- und Entwicklungs-Gesamtkosten des Vorhabens müssen von KMU aufgebracht werden. Die Beteiligung der Projektpartner muss ausgewogen sein, das heißt, kein Teilnehmer beziehungsweise Teilnehmerstaat darf mehr als 70 Prozent der Gesamtkosten tragen. Ihr Produkt oder Verfahren sollte innerhalb von 2 Jahren nach Abschluss des Vorhabens Marktreife erlangen.
Wörtliche bzw. zusammengefasste Wiedergabe der amtlichen Angaben. Verbindlich ist allein die offizielle Programmseite.