Förderung von Projekten im bayerisch-tschechischen Grenzraum (Förderrichtlinie Bayerisch-Tschechischer-Grenzraum ? BYCZFöR)
Land
Bayern · LandesförderungInfrastrukturZuschuss
Worum es geht
Wenn Sie ein zukunftsweisendes Projekt im ländlichen Raum der Regierungsbezirke Niederbayern, Oberpfalz oder Oberfranken mit grenzüberscheitendem Charakter und fachübergreifendem Ansatz planen, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss bekommen.
Angaben des Fördergebers (Auszug)
Antragsberechtigt sind Gebietskörperschaften, Vereine sowie gemeinnützige Stiftungen mit Sitz im Regierungsbezirk Niederbayern, Oberpfalz oder Oberfranken sowie andere Rechtsträger des öffentlichen oder privaten Rechts, wenn mindestens ein Mitglied oder ein Gesellschafter eine kommunale Gebietskörperschaft ist. Die Förderung ist an folgende Bedingungen geknüpft: Ihr Projekt muss einen grenzüberschreitenden Charakter und einen fachübergreifenden Ansatz besitzen, mindestens 2 Themenfelder (zum Beispiel Demografie, Kultur, Tourismus, Mobilität/Verkehr, Daseinsvorsorge, oder Ehrenamt) gleichranging behandeln, mit den Festlegungen aus dem Landesentwicklungsprogramm Bayern und den einschlägigen Regionalplänen übereinstimmen, vorhandene Entwicklungsstrategien berücksichtigen. Ihre Eigenmittel betragen mindestens 10 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben. Sie müssen jedes Projekt periodisch evaluieren.
Wörtliche bzw. zusammengefasste Wiedergabe der amtlichen Angaben. Verbindlich ist allein die offizielle Programmseite.