Fördermelder

Förderung von Projekten der Bildungs- und Informationsarbeit in der Entwicklungspolitik

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Berlin · LandesförderungKultur Medien SportZuschuss

Worum es geht

Wenn Sie Projekte zur Bildungs-, Informations- oder Öffentlichkeitsarbeit in der Entwicklungspolitik planen, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.

Angaben des Fördergebers (Auszug)

Antragsberechtigt sind in Berlin ansässige, im Vereinsregister eingetragene gemeinnützige Vereine sowie Religions- und Weltanschauungsgemeinschaften mit Anerkennung als Körperschaft des öffentlichen Rechts. Auch wenn Ihr Verein oder Ihre Religions- und Weltanschauungsgemeinschaft außerhalb Berlins ansässig ist, können Sie gefördert werden, wenn das Land Berlin Interesse an der Durchführung der Projekte hat. Die Förderung ist an bestimmte Bedingungen geknüpft: Ihr Projekt muss einen entwicklungspolitischen Bezug für das Land Berlin haben. Der entwicklungspolitische Bezug Ihrer Organisation allein reicht nicht aus. Ihre Projekte im Ausland sind im Zusammenhang mit Städtepartnerschaften des Senats und der Bezirke von Berlin sowie im Rahmen von etablierten Schulpartnerschaften förderfähig. Ihre Inlandsprojekte, die mit Maßnahmen im Globalen Süden verknüpft werden, unterliegen nicht der Beschränkung auf Schul- und Städtepartnerschaften. Zum Globalen Süden gehören Entwicklungsländer und -gebiete der Development Assistance Committee (DAC)-Liste der Organisation for Economic Co-operation and Development ( OECD ) Teil 1. Bei Projekten für und/oder mit Kindern und Jugendlichen oder bei Aus- und Fortbildungen für Multiplikatoren in der Kinder- und Jugendarbeit müssen Sie eine Kindesschutz-Richtlinie beschließen und umsetzen. Sie dürfen mit Ihrem Vorhaben keine gewerblichen Ziele verfolgen. Ihr Projekt darf sich nicht ausschließlich auf die interne Organisation beziehen.

Wörtliche bzw. zusammengefasste Wiedergabe der amtlichen Angaben. Verbindlich ist allein die offizielle Programmseite.