Fördermelder

Förderung von Projekten der Bildung für nachhaltige Entwicklung und Umweltbildung in Bayern (FöR-PrBNE)

Land

Bayern · LandesförderungUmwelt NaturschutzZuschuss

Worum es geht

Wenn Sie eine Einrichtung der Umweltbildung betreiben und qualitativ hochwertige Bildungsangebote der nachhaltigen Entwicklung (BNE) und der Umweltbildung (UB) in Bayern schaffen, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.

Angaben des Fördergebers (Auszug)

Antragsberechtigt sind juristische Personen mit Sitz und Geschäftsbetrieb in Bayern (beispielsweise Kommunen, kirchliche Einrichtungen oder gemeinnützig tätige juristische Personen des Privatrechts wie eingetragene Vereine und rechtsfähige Verbände), sofern sie in der Bildung zur nachhaltigen Entwicklung (BNE) tätig sind. Die Förderung ist an folgende Bedingungen geknüpft: Ihr Vorhaben muss sich am Leitbild einer Bildung für nachhaltige Entwicklung ausrichten. Sie müssen über die notwendige fachliche Kompetenz verfügen und eine ausgewogene Vermittlung der Bildungsinhalte sicherstellen. Nicht gefördert werden Umweltbildungseinrichtungen oder Projekte, die von der Scientology -Organisation, vergleichbaren Sekten oder anderen ideologisch geprägten Institutionen (mit-)getragen, (mit-)organisiert oder umgesetzt werden. Von der Förderung ausgeschlossen sind natürliche Personen.

Wörtliche bzw. zusammengefasste Wiedergabe der amtlichen Angaben. Verbindlich ist allein die offizielle Programmseite.