Förderung von Projekten der angewandten Umweltforschung (AUF)
Land
Bremen · LandesförderungDienstleistungenZuschuss
Worum es geht
Wenn Ihre Forschungseinrichtung oder Ihr Forschungsverbund Forschungs- und Entwicklungsprojekte plant, die sich mit Umweltschutz in der Wirtschaftspraxis befassen, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss bekommen.
Angaben des Fördergebers (Auszug)
Sie sind antragsberechtigt, wenn Sie eine Forschungseinrichtung beliebiger Fachdisziplin des Landes Bremen vertreten. Im Rahmen von Verbundvorhaben dürfen Sie in Ausnahmefällen auch Forschungseinrichtungen anderer Bundesländer einbinden; sind Sie auch als Unternehmen antragsberechtigt, wenn Ihr Sitz oder Ihre Betriebsstätte im Land Bremen liegt. Die Förderung ist an folgende Bedingungen geknüpft: Die Verantwortung für die Durchführung eines Projektes übernimmt ein Professor oder eine Professorin oder ein festangestellter wissenschaftlicher Mitarbeiter oder eine festangestellte wissenschaftliche Mitarbeiterin (normalerweise mit Promotion) einer Forschungseinrichtung aus Bremen oder Bremerhaven als sogenannter Projektverantwortlicher beziehungsweise sogenannte Projektverantwortliche. Die Förderung ist ausgeschlossen, wenn Sie die geplanten Projekte im Auftrag und auf Rechnung Dritter durchführen oder öffentliche Interessen entgegenstehen. Sie und Ihre Verbundpartner müssen einen Kooperationsvertrag abschließen. Die Laufzeit eines Vorhabens darf nicht mehr als 2 Jahre betragen.
Wörtliche bzw. zusammengefasste Wiedergabe der amtlichen Angaben. Verbindlich ist allein die offizielle Programmseite.